Die Nutzung der Tennishalle ist unter bestimmten Bedingungen möglich
Künftig dürfen Sportstätten und Veranstaltungen in der Basisstufe ohne Nachweis besucht werden. In der Warnstufe gilt weiterhin 3G, in der Alarmstufe 2G.
Für die Sportausübung beim Trainings- und Übungsbetrieb sowie bei Wettkampfveranstaltungen gilt in allen Stufen weiterhin eine erleichterte Zutritts- und Testnachweisregelungen für:
Unter 6-Jährige und Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren: ohne Nachweispflicht
Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren: ohne Nachweispflicht; in den Ferien in geschlossenen Räumen: 3G
In BW gilt aktuell die Warnstufe und somit 3G.